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Was ist eine Riester Rentenversicherung?

Die Riester Rente ist eine private Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung auf freiwilliger Basis. Sie trat 2002 in Kraft und soll die Rentenlücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem Lebensstandard decken. Sie wurde speziell für Eltern mit Kindern im Jahr 2002 eingeführt. Bei der Riester Rente wird unterschieden zwischen mittelbar und unmittelbar zulagenberechtigt. Zu den unmittelbar zulagenberechtigten Personen zählen alle Personen, die ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen haben.

Alle anderen Personenkreise sind mittelbar zulagenberechtigt. Grundsätzlich kann jeder, der unmittelbar zulagenberechtigt ist eine Riester Rente abschließen. Für mittelbar Zulagenberechtigte geht dies nur bedingt. Wenn eine mittelbar zulagenberechtigte Person verheiratet ist und der Ehepartner unmittelbar zulagenberechtigt ist und im Besitz einer Riester Rente ist, kann auch der mittelbar Zulagenberechtigte die Zulagen erhalten. Dafür muss er den jährlichen Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro in den Riestervertrag einzahlen.

Personen mit einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen müssen mindestens den jährlichen Sockelbeitrag, aber gleichzeitig vier Prozent des Bruttojahreseinkommens abzüglich der Zulagen in ihre Riester Rente einzahlen. Nur so erhält der Riester Sparer auch die vollen Zulagen. Wird weniger in den Riestervertrag eingezahlt, fließen auch die Zulagen nur anteilig in die Riester Rente. Besonders wissenswert dabei ist: Erhält der mittelbar Zulagenberechtigte nur eine anteilige Zulage, bekommt sein mittelbar zulagenberechtigter Ehepartner auch nur eine anteilige Zulage, in selber Höhe, wie er selbst.

Die Zulagen für eine erwachsene Person betragen jährlich 154 Euro und für jedes kindergeldberechtigte Kind erhält der Riesterkunde 185 Euro im Jahr. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, hat der Staat die Zulage auf 300 Euro im Jahr erhöht. Der Eigenbeitrag der Riester Rente lässt sich steuerlich als Sonderausgabe bis zu 2100 Euro pro Jahr geltend machen. So wird nicht nur etwas für die private Altersvorsorge getan, es lassen sich außerdem noch Steuern sparen. Bei Einzahlung des Mindestbeitrages, der benötigt wird, um die Zulagen zu bekommen, ist die Riester Rente unpfändbar. Erst, wenn mehr eingezahlt wird, kann das zu viel gezahlte Geld gepfändet werden.

Quellen:
http://rentenallee.de/riester-versicherung.html
http://www.geldanlage24.net/riesterrentealtersvorsorge.html

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