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Umzugskosten absetzen: Steuertipps für den Wohnortwechsel

Umzugskosten absetzen: Steuertipps für den Wohnortwechsel

Die Kosten für einen Umzug können in den meisten Fällen als Werbungskosten ganz oder zumindest teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Entscheidend hierbei ist der Anlass des Umzuges. Handelt es sich um ein Umzug aus privaten Gründen, können die Umzugskosten steuerlich nicht geltend gemacht werden. Ist der Umzug beruflich veranlasst, können die Kosten für den Umzug von der Steuer abgesetzt werden. Die Berücksichtigung der Umzugskosten in der Steuererklärung kann dann als Umzugskostenpauschale oder per Einzelnachweis erfolgen.

Umzug aus berfulichen Gründen

Neben den reinen Kosten des Umzugs beteiligt sich das Finanzamt auch an Transportkosten und an Kosten, die mit der Beschaffung der Wohnung zusammenhängen. Die Aufwendungen für den Umzug können als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. Zu den Umzugskosten gehören Transportkosten, Reisekosten, Maklerkosten und die Kostenpauschale für sonstige Umzugskosten. Der Umzug ist dann beruflich verannlasst, wenn sich die tägliche Fahrtzeit des Arbeitnehmers um mindestens eine Stunde verkürzt oder der Umzug erfolgt aus dem Interesse des Arbeitgebers, zum Beispiel wenn eine Dienstwohnung bezogen wird.

Absetzbare Umzugskosten

Zu den absetzbaren Umzugskosten gehören die Transportkosten für die Möbel, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, die doppelte Mietzahlung bis zu drei Monaten, Aufwendungen für durch den Transport verursachten Schäden und sonstige Umzugskosten. Zu den sonstigen Umzugskosten gehören Kosten für Auf- und Abbau der Möbel, Kosten für die Ab- und Anmeldung des Telefonanschlusses und die Gebühren für das Ummelden des Personenkraftwagens. Wer auf Nummer sichern gehen will, kann bei Fragen zu Steuer und Recht bei HBA Hilfe finden. Die kompetenten Experten geben Steuertipps und helfen bei der Orientierung in den Wirren des Finanzamts.

(Bild: RainerSturm  / pixelio.de)

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