Die Abgeltungssteuer ist eine in Deutschland erhobene Steuer die auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne erhoben wird. Als solche werden insbesondere Zinsen, Dividenden oder aber Gewinne aus dem Verkauf von Aktien bezeichnet. Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt derzeit 25 % (+ 5,5 % Solidaritätszuschlag) und ggf. Kirchensteuer.
Die Kapitalertragssteuer ist abhängig vom Kirchensteuersatz im jeweiligen Bundesland, sofern man kirchensteuerpflichtig ist.
Kirchensteuer | 8 % | 9 % | keine |
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Abgeltungsteuer | 24,5098 % | 24,4499 % | 25,0000 % |
Solidaritätszuschlag | 1,3480 % | 1,3447 % | 1,3750 % |
Kirchensteuer | 1,9608 % | 2,2005 % | 0,0000 % |
Steuer gesamt | 27,8186 % | 27,9951 % | 26,3750 % |
Alle deutschen Banken sind verpflichtet die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abzuführen. Dies erfolg also automatisch wenn man keinen Freistellungsauftrag erteilt hat. Allerdings besteht dann immernoch die Möglichkeit im Zuge der Einkommenssteuererklärung selbige zurückzuholen.
Für alle diejenigen, die über ein geringes oder gar kein „normales“ Einkommen verfügen kann es sinnvoll sein die Kapitalerträge nicht über die Abgeltungssteuer sondern über die Einkommenssteuer zu versteuern. Diese Möglichkeit bietet sich jedoch nur an, wenn der persönliche Steuersatz unter dem der Abgeltungssteuer liegt.
Bild: (c) Klicker / pixelio.de
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