Vorhandene Geldanlagen können ein ruhiges und abgesichertes Leben im Alter bescheren, jedoch beim Vererben Probleme bereiten. Wichtig ist, die Unterscheidung zwischen Verschenken und Vererben zu kennen und auch über die einzelnen Vor- und Nachteile Bescheid zu wissen.
Bei einer sogenannten Schenkung gilt es genau auf den gesetzlichen Freibetrag zu achten, in dessen Rahmen keine steuerliche Berechnung anfällt. Interessant hierbei ist, dass es zwar ein Nachteil auf den ersten Blick ist, dass der Freibetrag nur 200.000 Euro beträgt, allerdings gibt es dabei auch einen gravierenden Vorteil. Dieser besteht darin, dass der Freibetrag bei einer erneuten Schenkung nach zehn Jahren diesen Betrag nochmals verwendet werden kann. Der Nachteil ist also lediglich in der einmaligen Höhe und Nutzung zu erkennen, wenngleich mit etwas Planung die Schenkung den Vorteil einer steuerfreien Übertragung größerer Vermögenswerte mit sich bringt.
Im Gegensatz zur Schenkung können Geldanlagen auch vererbt werden. Das Erbe bietet den Vorteil, dass der geltende gesetzliche Freibetrag bei 400.000 Euro liegt und somit beispielsweise eine Immobilie innerhalb dieses Wertes vererbt werden kann, ohne dass steuerliche Nachteile entstehen. Einen Nachteil gibt es dennoch, denn der Freibetrag kann nur einmal genutzt werden, sodass bei darüber hinausgehenden Vermögen und Geldanlagen steuerliche Abgaben im Sinne der Erbschaftssteuer zu entrichten sind.
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