Unterschiede der verschiedenen Zinssätze bei Ratenkrediten
Für die Berechnung eines Ratenkredites werden von den Banken verschiedene Zinsen berechnet. Meist sorgen die verschiedenen Zinsangaben für den Kreditkunden für Verwirrung. Bei einem Kredit werden die Zinsen zwischen dem Effektivzins und dem Nominalzins unterschieden. Schaut sich der Kunde beide Zinssätze in einem Angebot an, wird er feststellen, dass der Nominalzinssatz immer günstiger ist, als der Effektivzins.
Die Erklärung dafür ist ganz einfach. Im Nominalzins sind die reinen Kreditzinsen für den aufgenommenen Kredit enthalten. Das bedeutet, dass im Nominalzins lediglich die Zinsen für das von der Bank geliehene Geld angegeben sind. Der Nominalzinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit des Kredites bestehen. Da Banken auch nicht umsonst arbeiten und neben den Zinsen noch etwas Geld dazu verdienen wollen, werden dem Kunden bei Kreditaufnahme weitere Kosten in Rechnung gestellt.
Zu den Kosten zählen Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren dafür, dass der Ratenkredit überhaupt zustande kommt. Aber auch andere Faktoren, wie die Art der Tilgungsverrechnung, Tilgungsfreijahre oder auch der Tilgungsersatz. Damit der Kreditkunde einen Überblick hat, werden alle diese Kosten sind im Effektivzins zusammengefasst. Alle diese im effektiven Zinssatz enthaltenen Gebühren können von Anbieter zu Anbieter enorm unterschiedlich sein.
Selbst wenn zwei Anbieter einen identischen Nominalzins anbieten, kann der Effektivzins sich stark voneinander unterscheiden. Deshalb werben Kreditanbieter meist mit dem Nominalzins, da sich dieser günstigere Zinssatz viel verlockender anhört, als der Effektivzinssatz. Wer einen günstigen Ratenkredit benötigt, sollte also den Effektivzins der verschiedenen Anbieter miteinander vergleichen, um einen groben Überblick zu bekommen.
Leider können auch zusätzlich zu dem Effektivzins noch weitere Kosten entstehen. Beispielsweise ist die oftmals angebotene Restschuldversicherung nicht im effektiven Zinssatz enthalten. Aber auch Kosten für Kontoführungsgebühren oder für Sondertilgungen können von den Banken gesondert in Rechnung gestellt werden. Darum empfiehlt es sich, nachdem der günstigste Effektivzins gefunden wurde, sich bei dem Anbieter über weitere Kosten, die auftreten könnten, zu erkundigen.
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