Kürzlich wurde ein „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ vom Bundeskabinett entworfen, das schon ab 2013 in Kraft treten soll. Dieses beinhaltet diverse Neuerungen zur attraktiveren Gestaltung privater Altersvorsorge, darunter auch Änderungen bezüglich der Eigenheimrente Wohnriester.
Bei der Wohnriester als Anlageform handelt es sich im Allgemeinen um eine Finanzierungsmöglichkeit für selbstgenutztes Wohneigentum, bei der Sparer gleichzeitig Geld anlegen und für die Pensionsjahre vorsorgen können. Ab 2013 soll es einige Änderungen geben, die es dem Anleger möglich machen, sein angespartes Geld vielfältiger einzusetzen.
Bisher musste der entnommene Geldbetrag mit dem Kauf bzw. der Herstellung der Immobilie im zeitlichen Zusammenhang stehen und die förderunschädliche Entnahme des Kapitals war nur mit Einschränkungen möglich. Ab 2013 soll das aus Zulagen und Beiträgen angesparte Kapital jederzeit entnommen werden können – für den Kauf oder den Bau von Wohnungseigentum.
Das Kapital liegt auf einem Wohnförderkonto, das derzeit während der Ansparphase um zwei Prozent jährlich fiktiv verzinst wird. Dadurch wächst das Kapital bis zur Auszahlungsphase an und mit der Höhe des Kapitals folglich auch der Betrag der im Endeffekt zu zahlenden Steuern. 2013 soll die Verzinsung auf ein Prozent jährlich gesenkt werden, wodurch auch eine geringere nachgelagerte Besteuerung erreicht werden kann.
Nach aktueller Lage kann der Sparer nur zu Beginn der Auszahlungsphase wählen, ob das Wohnförderkonto jährlich besteuert sein oder ob eine Einmalbesteuerung am Beginn erfolgen soll. Zukünftig soll diese Entscheidung jederzeit revidiert und neu gewählt werden können.
Für behindertengerechten Umbau soll ab 2013 die Wohnriester-Förderung in Anspruch genommen werden können, sofern die Kosten mindestens bei 6.000,- Euro liegen. Außerdem muss der Umbau innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf bzw. dem Bau der Immobilie entstehen. Bei einem späteren Umbau zur Barrierefreiheit müssen die Gesamtkosten bei mindestens 30.000,- Euro liegen.
Falls der Bundesrat den oben angeführten Änderungen zustimmt, können diese bereits mit 01.01.2013 in Kraft treten.
(Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de)
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