Selbstständige, Gewerbetreibende aber auch viele Angestellte quälen sich jedes Jahr durch die Steuererklärung. Unzählige Formulare mit zahllosen Fragen und das Zusammensuchen der nötigen Belege machen den meisten Steuerzahlern zu schaffen. Wenn die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben wurde, macht sich zwar zunächst Erleichterung breit, doch viele sehen dem Bescheid dann mit gemischten Gefühlen entgegen. Mit den richtigen Steuertipps allerdings, ist die Steuererklärung selbst kein Problem und Steuern sparen ist auch nicht mehr schwer.
1. Der Investitionsabzugsbetrag kann sich für Selbstständige lohnen: Bei Investitionen in bewegliches abnutzbares Anlagevermögen in den nächsten drei Jahren, können 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd abgezogen werden.
2. Arbeitszimmer absetzen: Bei der Einkommenssteuererklärung kann das Arbeitszimmer bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten angegeben werden.
3. Nutzen Sie geringwertige Wirtschaftsgüter: Überschreitet der Wert eines Wirtschaftsgutes 410 Euro nicht, kann diese sofort steuerlich gelten gemacht werden. Optional können auch mehrere Wirtschaftsgüter, deren Wert in Summe 1.000 Euro nicht übersteigt, in einer sogenannten Poolabschreibung zusammengefasst werden.
4. Für Angestellte lohnt sich der Sonderausgabenabzug, der 2012 von 4.000 auf 6.000 Euro angehoben wurde. Hierunter zählen zum Beispiel Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium, Renten, Unterhaltszahlungen sowie die Kirchensteuer.
5. Bei der Lohnsteuererklärung können beim Finanzamt lohnsteuerliche Freibeträge beantragt werden. Durch Berücksichtigung der steuerlichen Abzüge im Lohnsteuerabzug kann der Nettolohn erhöht werden.
6. Umzugskosten steuerlich geltend machen: Ein beruflich veranlasster Wohnungswechsel kann teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Hier können unter anderem die Pauschbeträge des Bundesfinanzamts genutzt werden. Ab August 2013 umfassen die Pauschbeträge für Umzugskosten für einen Verheirateten 1390 Euro und für einen Ledigen 695 Euro.
7. Teilwertabschreibungen nutzen: Sowohl auf Anlagevermögen als auch auf Umlaufvermögen können außerordentliche Abschreibungen erfolgen, wenn der Wert dauerhauft gesunken ist.
8. Pendlerpauschale auch bei bezahlten Heimfahrten: Arbeitnehmer können bei doppelter Haushaltsführung ihre Fahrtkosten zum Arbeitsort auch dann als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn ihr Arbeitgeber bereits für diese Kosten aufkommt. Die Zuschüsse des Arbeitgebers müssen allerdings von der Kilometerpauschale abgezogen werden.
9. Steuerlich absetzen, Möglichkeiten ausschöpfen:
10. Nutzen Sie Hilfsmittel, Steuerprogramme oder greifen Sie auf die Unterstützung eines Steuerberaters zurück. Mit Steuersoftware lässt sich die Steuererklärung schneller und bequemer ausfüllen. Ein Steuerberater hingegen berät Sie oder nimmt Ihnen den Papierkram vollständig ab.
Wer noch mehr Hilfestellung und Steuertipps benötigt, kann sich auf diversen Finanzratgebern im Internet informieren oder beim Steuerberater Hilfe holen. Online-Angebote von Steuerberatern wie etwa die Steuerkiste bieten Verbrauchern einen umfangreichen Service, der neben dem Ausfüllen der Steuererklärung auch Bilanzierung oder Buchhaltung umfassen kann. Hier können ganz einfach online schon die wichtigsten Fragen geklärt werden. Bei Erstellen der Steuererklärung durch ein Steuerbüro spart sich der Klient nicht nur Zeit und Nerven, sondern hat in der Regel auch die Gewissheit, dass alles korrekt und vollständig ausgefüllt ist. Der Steuerberater kann außerdem ebenfalls Steuerspartipps geben.
Einen Kommentar schreiben