Wer sein Vermögen anlegen oder auch vermehren möchte, hat dazu unterschiedliche Möglichkeiten. Eine beliebte Variante ist die Investition in Aktien, wobei ein professioneller und gleichzeitig vertrauensvoller Broker gefragt ist, wenn man sich nicht selbst auf dem Börsenparkett auskennt.
Um sich auf eine seriöse Veranlagung in Aktien verlassen zu können, beauftragen viele Investoren entsprechende Angestellte der Hausbank. Doch auch selbstständig am Markt befindliche Broker bieten ihre Dienste an, die genau definiert und gesetzlich geregelt sind. So unterliegen die Pflichten dem Wertpapierhandelsgesetz, das auch gegebenenfalls Schadenersatzansprüche und gerichtliche Auseinandersetzungen unzufriedener oder schlecht beratener Kunden regelt.
Ein Broker hat die Verpflichtung, seine Kunden über die Risiken der geplanten Börsengeschäfte zu informieren und aufzuklären. Dabei gilt es vorab herauszufinden, welche Vorerfahrungen und welche Ziele der Anleger mit seiner Investition verfolgen möchte. Es ist zu klären, ob es um eine langfristige Anlage oder eher um einen raschen Gewinn, der umgehend ausgezahlt werden soll, geht. Ist aufgrund der umfassenden Beratung eine Entscheidung gefallen, so hat der Broker den gewünschten Aktienhandel termingerecht und komplett fehlerfrei abzuwickeln.
Ob bei der erstmaligen Veranlagung oder wenn der Kunde seine Papiere verkaufen oder umschichten möchte, jede diesbezügliche Order hat der Broker umgehend und fehlerfrei zu erledigen. Entsteht etwa durch eine verspätete Ausführung dem Kunden finanzieller Verlust, so haftet der Broker. Auch wenn von der Order abweichende Stückzahlen ge- oder verkauft wurden, liegt dies im Verantwortungsbereich des Brokers. Verläuft das Geschäft zum Nachteil des Anlegers, kommt eine Brokerhaftung in individuellem Ausmaß zum Tragen.
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