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Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): Neue Chancen für Anleger

Kapitalanlagegesetzbuch

Das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bietet große Chancen für Anleger.

Seit dem 22. Juli 2013 gilt in Deutschland das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das unter anderem das Investmentgesetz abgelöst hat. Doch das neue Gesetzeswerk enthält weit mehr als nur eine Novellierung bestehender Gesetze. Denn zum ersten Mal in Deutschland wurde damit für die unterschiedlichsten Arten von Kapitalanlagen, angefangen von Aktien- und Rentenfonds über offene Immobilienfonds und geschlossene Fonds für Privatanleger bis hin zu Spezialfonds für institutionelle Anleger, eine einheitliche gesetzliche Grundlage geschaffen.

Einheitlicher Rahmen für alle Produkte – „Grauer Kapitalmarkt“ ist Geschichte

Dabei hat der Gesetzgeber vor allem Fragen des Anlegerschutzes große Bedeutung zugemessen und den Unterschied zwischen regulierten Anlagen und Produkten des nicht oder nur wenig regulierten „grauen Kapitalmarkts“ endgültig beseitigt. So müssen Anbieter und Verwalter geschlossener Fonds nun eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besitzen, um als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) agieren zu dürfen. Neu ist auch die Einführung einer Verwahrstelle mit ähnlichen Funktionen wie die Depotbank bei Investmentfonds. Aufgrund der Verbesserungen, die sich daraus für Anleger ergeben, ist das KAGB nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung, sondern markiert zugleich auch den Beginn einer neuen Ära.

Risikostreuung ist Pflicht

Eine zentrale neue Vorschrift des KAGB im Bereich der geschlossenen Fonds für Privatanleger bezieht sich auf die Investitionsobjekte. Diese sollen nach dem Grundsatz der Risikostreuung ausgewählt werden, das heißt, ein Fonds muss in mindestens drei verschiedene Anlageobjekte investieren. Ist das nicht der Fall, darf der Fonds nur mit einer Mindestbeteiligungssumme von 20.000 Euro angeboten werden. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt das Beispiel des Fonds Immobilien Deutschland 38, mit dem WealthCap Privatkunden erstmals einen nach den Vorgaben des KAGB konzipierten risikogestreuten Fonds anbietet. Mit einer einzigen Beteiligung an diesem Fonds können Anleger gleichzeitig in drei verschiedene Immobilien investieren. In allen drei Fällen handelt es sich um erstklassige Gewerbeimmobilien entsprechend den Investitionskriterien von WealthCap, die sich jedoch an unterschiedlichen Standorten innerhalb Münchens befinden und jeweils eine etwas andere Ausrichtung haben. Durch unterschiedliche Standorte, Nutzungen und Mieter werden Vermietungs- und Investitionsrisiken auf der Ebene des Fonds gestreut.

Sachwert-Investments als Renditebringer im Niedrigzinsumfeld

Damit können private Anleger schon mit niedrigen fünfstelligen Beträgen in Gewerbeobjekte investieren, die sonst nur für institutionelle Investoren erschwinglich wären. Diese Möglichkeit ist im aktuellen Niedrigzinsumfeld besonders interessant, denn Sachwertbeteiligungen wie Immobilienfonds zählen zu den wenigen Anlageformen, mit denen sich aktuell noch eine spürbar oberhalb der Inflationsrate liegende Verzinsung des investierten Kapitals erzielen lässt. Der WealthCap Immobilien Deutschland 38 stellt seinen Zeichnern eine jährliche Ausschüttung von rund 4,7 Prozent in Aussicht und bietet aufgrund der neuen regulatorischen Vorgaben des KAGB zudem ein hohes Maß an Transparenz. Damit spricht diese Anlage vor allem auch risikobewusste, konservative Privatinvestoren an, die auf den Erhalt ihres Vermögens achten und mit entsprechend geeigneten Sachwerten zudem ein gewisses Wachstum anstreben, ohne ihr Kapital dem Auf und Ab der Kurse an den Aktienmärkten aussetzen zu wollen.

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