Wenn vom Brutto nicht mehr viel Netto übrig bleibt, ist das für die meisten Arbeitnehmer mehr als ärgerlich. Zum Glück gibt es jedoch ein paar kleine Tricks, mit denen man durch die richtigen Geldanlagen Steuern sparen kann. Da nicht alle Geldanlagen für jeden attraktiv sind, gilt es, sich im Vorfeld gut zu informieren und die individuell effektivste Möglichkeit zum Steuersparen zu wählen.
Sowohl die Riester- als auch die Rürup-Rente gehören zur sogenannten 3. Säule der Altersvorsorge. Dabei handelt es sich um private Vorsorgemöglichkeiten, die staatlich gefördert sind. Wer in die Riester-Rente einzahlt, kann dies in seiner Einkommenssteuer unter Sonderausgaben angeben. Allerdings ist die maximal absetzbare Summe auf 2.100 Euro beschränkt. Zusätzlich werden Beiträge zur Riester-Rente vor der Besteuerung des Einkommens abgezogen und sind somit zunächst steuerfrei. Wird die Riester-Rente im Rentenalter ausgezahlt, ist sie steuerpflichtig, allerdings sind hier die Abzüge geringer als während der Erwerbstätigkeit.
Die Rürup-Rente ist dagegen besonders für Selbstständige geeignet, da sie zu den sogenannten Basisrenten zählt. Ansonsten wird sie ebenso erst nach der Auszahlung versteuert. Der Höchstsatz, der in der Einkommenserklärung angegeben werden kann, liegt hier sogar bei 20.000 Euro. Unabhängig von der Art der Vorsorgeleistung muss sie rechtzeitig steuerlich geltend gemacht werden. Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss diese stets zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. Wer ausschließlich als Angestellter Geld verdient und seine Steuererklärung somit freiwillig anfertigt, hat vier Jahre mehr Zeit, Beiträge geltend zu machen. Alle Fristen zur Einkommensteuererklärung 2013 auf einen Blick findet man im Internet oder beim zuständigen Finanzamt.
Eine gute Geldanlage, um Steuern zu sparen, sind Immobilien. Wichtig hierbei ist, dass lediglich mit Immobilien Steuern gespart werden können, die vermietet werden. Für das eigene Haus können lediglich staatliche Förderungen beantragt werden. Von Gewinnen, die durch die Vermietung von Immobilien eingenommen werden, müssen lediglich die Überschüsse versteuert werden. Dies sind Mieteinnahmen, die über abzugsfähigen Ausgaben liegen. Viele weitere Kosten, die für Renovierung, Sanierung, Anschaffung und Herstellung und so weiter entstehen, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Einen Kommentar schreiben