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Kapitalanlage: Vermietete Immobilien mit reduzierter Steuerlast

Kapitalanlage: Vermietete Immobilien mit reduzierter Steuerlast

Immobilien sind als Kapitalanlage allseits beliebt. Wer es sich leisten kann, legt sein Geld in Eigentumswohnungen oder Häusern an. Anleger können sich so eine stabile Investition aneignen, die ihren Wert auch über Jahrzehnte behält. Denn Immobilien sind von der Inflation so gut wie unberührt. Doch nicht nur die Stabilität der Wertanlage bringt seine Vorteile mit sich. Vor allem wenn Immobilien vermietet werden, können sie dem Eigentümer auf lange Sicht als sichere Einnahmequelle dienen, die steuerrechtliche Besonderheiten genießt.

Langfristiges Einkommen mit vermieteten Immobilien

Viele Eigentümer von Immobilien nutzen diese nicht für den Eigenbedarf – und das aus guten Grund. Ein vermietetes Haus oder eine vermietete Wohnung sichert ein konstantes Nebeneinkommen. Vorausgesetzt die Bedingungen stimmen. Die Immobilie sollte in ihren Aspekten wie Lage, Größe und Vermittelbarkeit optimal abschneiden, deshalb sollten zukünftige Besitzer vor dem Immobilienkauf den regionalen Markt, die örtlichen Gegebenheiten sowie das Preis-Leistungs-Verhältnis genau analysieren. In Städten etwa, in denen eine hohe Nachfrage nach Wohnraum besteht, kann sich schon eine kleine Eigentumswohnung finanziell rentieren, da die Chancen auf eine dauerhafte Vermietung ohne Unterbrechung nahezu garantiert ist.

Steuerrechtliche Vorteile für vermietete Immobilien

Aber nicht nur regelmäßige Mieteinnahmen überzeugen viele Interessenten vom Kauf von Wohneigentum mit anschließender Vermietung. Auch die steuerrechtlichen Besonderheiten, die diese Anlageform mit sich bringt, ist häufig Entscheidungsgrund. Laut Steuerrecht ist es zulässig, Mieteinnahmen mit abzugsfähigen Ausgaben wie Kreditzinsen oder Verwaltsgebühren zu verrechnen. Das bedeutet, das nur der Teil der Mieteinnahmen versteuert wird, der über der Höhe der abzugsfähigen Ausgaben liegt. Und auch mit Blick auf die Abschreibung der Immobilie, spart die Vermietung dem Eigentümer Steuern. Denn auch wenn Immobilien eigentlich als stabile Anlage angesehen werden, geht das Finanzamt von einer Abnutzung der Wertsache aus. So können Eigentümer mithilfe der Absetzung für Abnutzung (AfA) den Wertverlust an ihrem Besitz steuerlich kompensieren. Das Grundstück, auf dem das vermietete Haus steht, kann allerdings nicht abgeschrieben werden.

Ein weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen bieten die gesamten Aufwendungen, die mit Vermietung und Verwaltung zu tun haben, denn sie gelten ebenfalls als abzugsfähig. Darunter fallen Kosten für die Versicherung, für Reparaturen oder Renovierungen sowie die Betriebskosten.

Je nach Immobilie gibt es außerdem noch weitere Optionen Steuern einzusparen. Hier spielen zum Beispiel Aspekte wie der Denkmalschutz oder Ähnliches eine Rolle. Wer plant, eine Immobilie zum Zwecke der Vermietung zu erwerben, sollte sich in jedem Falle rechtzeitig und ausführlich mit dem Thema beschäftigen, um die möglichen Vorteile nutzen und so eine Menge an Ausgaben sparen zu können.

(Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de)

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