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Steuern sparen mit Freistellungsantrag: Die wichtigsten Infos

Bei der Einkommenssteuererklärung kann man zusätzlich ein paar Euros sparen, wenn man für Kapitalerträge einen Freistellungsantrag stellt. Kapitalerträge sind Einkünfte wie Zinsen, Ausschüttungen von Fonds, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Idealerweise wählt man den Freibetrag so, dass er alle Erträge abdeckt.

Abzüge vermeiden

Für jedes Bankinstitut muss nur ein Freistellungsantrag eingereicht werden, dazu ist die Steueridentifikationsnummer nötig. Bei Nichteinreichung des Freistellungsantrages oder einem höheren Betrag als der Sparerpauschalbetrag werden automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt.

Die Abgeltungssteuer wird nicht abgezogen, sofern man den Freistellungsantrag eingereicht hat. Der Freibetrag beläuft sich bei Alleinstehenden auf 801 Euro und bei Eheleuten auf 1602 Euro in einem Kalenderjahr. Wenn Geld anlegen in Form eines Sparvertrags auch für Kinder ein Thema ist, muss für Minderjährige ein gesonderter Freistellungsantrag mit der Unterschrift beider Erziehungsberechtigter eingereicht werden.

Strategisch verteilen und sparen

Der Freistellungsantrag, den man bei dem Bankinstitut einreicht, gilt für alle Depots für Privatanleger sowie Tagesgeld, Spar- und Girokonten, die man bei diesem Institut hat. Der Betrag sollte taktisch günstig in Teilbeträge auf die Depots und Konten verteilt werden. Bei Verlusten durch eine ungünstige Verteilung muss man bis zur nächsten Einkommensteuererklärung warten, um sich das verloren gegangene Geld wieder zurückholen zu können.

Ehegatten oder eine Lebensgemeinschaft können zusammen oder getrennt den Antrag stellen. Egal, für welche Möglichkeit man sich entscheidet, ist es wichtig, genau darauf zu achten, dass der Freistellungsbetrag nicht überschritten wird. Anderenfalls zieht man die Aufmerksamkeit des Finanzamtes auf sich, was zu einer detaillierten Betrachtung der nächsten Einkommenssteuererklärung oder sogar zu einer Ordnungsstrafe aufgrund einer Verletzung des Steuerrechts führt.

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